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Mobil :   0151 5696 3365

 

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Gregor Kozalla - Schützenstr.30 -  58511 Lüdenscheid

 

Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste sowie des zugrundeliegenden Angebotes an.



01. Strom und Wasser
Bauseits ist bis zu einer Entfernung von 20 m zur Bohr- bzw. Sägeposition kostenlos zu stellen:
Strom: 230/380 V - 16 A
380 V - 32 A
Wasser: min. 1 bar Druck
max. 1/2" bis 3/4" Schraubanschluss
02. Baustelleneinrichtung und- räumung, An- und Abfahrt
Bohrarbeiten je Einsatz: 65,00 €
   
Sägearbeiten je Einsatz: 100,00 €
   
03. Warte- und Stillstandzeiten
Für Warte- und Stillstandzeiten, die die Firma BBS Kozalla nicht zu vertreten hat, werden folgende Sätze in Rechnung gestellt:
 
je Arbeitskraft: € 39,00 pro Std.
Zuschläge für Nachtarbeit: 50% je Arbeiter,
pro Std.
Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit: 100% je Arbeiter,
pro Std.
   
04. Gerüste
Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Arbeitsgerüst kostenlos nach den Richtlinien der BG aufzustellen und vorzuhalten.
Wird das Gerüst durch die Firma BBS Kozalla gestellt, werden Fremdkosten zzgl. 10 % weiterbelastet. Eigener Arbeitsaufwand wird zu den o.g Stundenlohnsätzen berechnet.
05. Überstunden-, Nacht- und Sonntagszuschläge
Werden vom Auftraggeber Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeiten verlangt, werden die Personalstundenzuschläge zu den tariflichen Sätzen des Baugewerbes abgerechnet.
06. Arbeitsunterbrechung
Die Arbeitsunterbrechung darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Firma BBS Kozalla - Einsatzleitung - unterbrochen werden. Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, die die Firma BBS Kozalla nicht zu vertreten hat, zusätzliche An- und Abfahrten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle erforderlich sein, so werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
07. Reinigung des Arbeitsplatzes
Bei der Auftragsannahme geht die Firma BBS Kozalla davon aus, dass es sich bei ihrem Arbeitsplatz um eine Rohbaustelle handelt; die Firma BBS Kozalla wird bemüht sein, den Arbeitsplatz angemessen sauber zu übergeben. Wird vom Auftraggeber eine besondere Reinigung verlangt, werden diese zu den oben angegebenen Stundenlohnsätzen berechnet.
08. Bohrpunkte und Sägeschnitte
Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte erfolgt bauseits. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der fehlerhaften Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die Haftung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch geprüft und zugelassen ist.
09. Haftung
Die Firma BBS Kozalla oder von ihr bestellte Erfüllungsgehilfen haften im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Die Haftung für durch fahrlässiges Handeln verursachte Schäden ist der Höhe nach aus dem Umfang der von der Firma BBS Kozalla abgeschlossenen Betriebshaftpflicht begrenzt. Die Haftung für Wasserschäden sowie für unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch das Verschulden der Firma BBS Kozalla hervorgerufen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
10. Sicherheit
Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der Arbeitstelle verantwortlich. Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen berechtigen die Firma  BBS Kozalla zur sofortigen Einstellung der Arbeiten.
11. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Abnahmerapporte. Sollten sich Abweichungen in Art und Umfang von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle ergeben, erfolgt die Berechnung gemäß der gültigen Preisliste. Die Rechnungen der Firma BBS Kozalla werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto, zzgl. Mehrwertsteuer, fällig. Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, erstellt die Firma BBS Kozalla Abschlagsrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt. Auch die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Rechnung länger als 14 Tage in Verzug, berechtigt dies die Firma BBS Kozalla zur Arbeitseinstellung bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen. Die Firma BBS Kozalla ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn eine dem Auftraggeber gesetzte Nachfrist von 10 Tagen fruchtlos verstreicht. Das Setzen einer Nachfrist ist entbehrlich bei Vermögensverfall des Auftraggebers. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug ist die Firma BBS Kozalla berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.m. zu berechnen. Das Recht der Firma BBS Kozalla, einen weiteren Schadenersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.
12. Gewährleistung und Sicherheitsleistung
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheit sind - sinngemäß zu VOB Teil A §§ 13 und 14 - ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Lüdenscheid.
14. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.